Das Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld gehören zu den beliebtesten Geldanlagen
in Europa, denn sie bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Grund dafür ist die
Einlagensicherung, die eine Rückzahlung der Einlagen bei einer Bank oder
einem anderen Kreditinstitut, im Falle einer Insolvenz ermöglicht. Die Höhe
der Einlagensicherung hängt vom Kreditinstitut ab, denn neben der
gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro gibt es oftmals noch eine
freiwillige Einlagensicherung.
Was Einlagensicherung genau bedeutet, wie hoch sie ausfällt und welche
Länder der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen, erfahren Sie auf
dieser Seite.
Mit der Einlagensicherung soll sichergestellt werden, dass Kundeneinlagen
inklusive Zinserträge bei Banken und Kreditinstituten im Falle einer
Zahlungsunfähigkeit bis zu einer bestimmten Höhe zurückgezahlt werden
können. Die Einlagensicherung sichert dementsprechend sämtliche
Einlagenarten wie Sparbriefe, Sicht-, Termin- und Spareinlagen ab. Dazu
zählen unter anderem das Girokonto, Sparbuch, Festgeld und Tagesgeld.
Gesetzlich geregelt wird die Einlagensicherung im Einlagensicherungsgesetz
(EinSiG). Dort ist auch die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung
festgelegt. Einlagen bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank sind durch die
Einlagensicherung abgesichert.
Es gibt allerdings auch Ausnahmeregelungen. Denn für bestimmte Gegenwerte
kann sich die Sicherungsgrenze in Deutschland für 6 Monate nach Einzahlung
auf 500.000 Euro erhöhen.
Das gilt zum Beispiel für Beträge aus dem Verkauf einer privat genutzten
Wohnimmobilie, Auszahlungen aus Versicherungen oder erhaltene Beträge
aufgrund einer Scheidung, dem Renteneintritt oder anderen Lebensereignissen.
Liegt der Eingang dieser Zahlungen auf dem Konto länger als 6 Monate zurück,
besteht kein Anspruch auf die Entschädigung von 500.000 Euro, sondern
lediglich von 100.000 Euro.
Die Sonderfälle, bei der eine Entschädigung von bis zu 500.000 Euro möglich
ist, können im Entschädigungsgesetz unter § 8 genau nachgelesen werden. Alle
Banken, Kreditinstitute und Einlagensicherungssysteme sowie Entschädigungen
im Falle einer Insolvenz werden unter anderem von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.
Geht eine Bank oder ein Kreditinstitut, wie beispielsweise eine Sparkasse,
insolvent und kann so die Einlagen der Kunden nicht mehr zurückzahlen,
greift die Einlagensicherung. Sie stellt sicher, dass alle Einleger ihr Geld
und mögliche Zinserträge mindestens in Höhe der gesetzlichen
Einlagensicherung erhalten. Zu den Einlegern zählen nicht nur
Privatpersonen, sondern auch:
○ Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
○ Eingetragene Vereine
○ Stiftungen
○ Kleinere Unternehmen
Um die gesetzliche Einlagensicherung umzusetzen, gibt es in Europa
verschiedene gesetzliche Einlagensicherungssysteme:
○ Das französische Einlagensicherungssystem (Fonds de Garantie des Dépôts et
de Résolution - FGDR)
○ Das italienische Einlagensicherungssystem (Fondo Interbancario di Tutela
dei Depositi - FITD)
○ Das belgische Einlagensicherungssystem (Fonds de Garantie pour les
services financiers)
○ Zudem gibt es die als Einlagensicherungssystem anerkannten
Institutssicherungssysteme in verschiedenen Ländern:
Das niederländische Einlagensicherungssystem (Depositogarantiestelsel) Das
spanische Einlagensicherungssystem (Fondo de Garantía de Depósitos - FGD)
In Verbindung mit Genossenschaftsbanken und anderen Finanzinstituten taucht der Begriff Institutssicherung statt Einlagensicherung auf. Die Institutssicherung ist ein Sicherungssystem, das alle Mitglieder vor der Insolvenz bewahren und die Einlagen der Kunden absichern kann. Die institutsbezogenen Sicherungssysteme in verschiedenen europäischen Ländern sind von den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden als Einlagensicherungssysteme anerkannt. Das bedeutet, dass sie Sicherungseinrichtungen im Sinne der jeweiligen Einlagensicherungsgesetze sind. Somit kann die Institutssicherung auch als Einlagensicherung angesehen werden.
In Deutschland und den Ländern der Eurozone beträgt die Höhe der
gesetzlichen Einlagensicherung 100.000 Euro je Kunde und Bank. Schweden
sichert dagegen Einlagen in eigener Währung ab. Dort sind Einlagen bis zu
1.050.000 Schwedische Kronen (SEK) abgesichert. Norwegen ist kein Mitglied
der EU, bietet aber dennoch eine Einlagensicherung von 2 Millionen
Norwegischen Kronen. Je nach Wechselkurs kann die tatsächliche Absicherung
in Euro variieren. Aktuell (April 2022) liegt die Einlagensicherung in
Schweden bei ca. 101.603 Euro und in Norwegen bei ca. 206.148 Euro. Das ist
aktuell das doppelte der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung.
Einige Banken und Kreditinstitute sichern insbesondere in Deutschland die
Einlagen ihrer Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus ab. Dazu
werden sie Mitglied von freiwilligen Einlagensicherungssystemen. Wie hoch
die Einlagensicherung für Einleger dann ist, hängt von der Bank selbst ab.
Informationen zur Höhe der Einlagensicherung können jederzeit bei der Bank
erfragt oder in den AGBs nachgelesen werden.
Die Einlagensicherung gilt nicht pro Konto, sondern pro Person und Bank. Haben Einleger mehrere Konten bei einer Bank, wird das Guthaben aller Konten zusammengezählt und bis maximal zur Höhe der Einlagensicherung entschädigt. Besitzen sie Spareinlagen bei mehreren Banken, profitieren sie von der Einlagensicherung pro Bank.
Banken und Kreditinstitute können die Einlagen ihrer Kunden zusätzlich zur
gesetzlichen Einlagensicherung über Einlagensicherungsfonds der
Bankenverbände freiwillig absichern. Dadurch erhöht sich die Summe der
Entschädigung, die Einleger im Falle einer Insolvenz ihrer Bank bekommen
können. Wie hoch die Einlagensicherung durch die freiwillige
Zusatzabsicherung ist, kann jedes Kreditinstitut selbst entscheiden. Es gibt
jedoch eine Grenze: Die freiwillige Einlagensicherung sichert maximal 15
Prozent des Eigenkapitals der Bank ab. Bis zum Jahr 2025 soll diese Grenze
weiter auf 8,75 Prozent gesenkt werden. Einen Rechtsanspruch auf eine
Entschädigung gibt es bei der freiwilligen Einlagensicherung jedoch nicht.
In der Europäischen Union gibt es verschiedene freiwillige
Sicherungseinrichtungen:
○ Über den Einlagensicherungsfonds des französischen Bankenverbandes (FGDR)
können Privatbanken die Einlagen ihrer Kunden zusätzlich absichern.
○ Für öffentliche Banken in Spanien steht der Einlagensicherungsfonds des
spanischen Bankenverbandes (Fondo de Garantía de Depósitos - FGD) zur
freiwilligen Einlagensicherung zur Verfügung.
○ In Italien bietet der Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi (FITD)
eine zusätzliche Absicherung der Einlagen.
○ Das belgische Einlagensicherungssystem (Fonds de Garantie pour les
services financiers) ermöglicht eine zusätzliche freiwillige Absicherung
durch private Banken.
Die Einlagensicherung in der Europäischen Union ist durch verschiedene
Entschädigungseinrichtungen geregelt. Die freiwillige Einlagensicherung
greift allerdings erst, wenn der maximale Betrag der gesetzlichen
ausgeschöpft wurde. Das heißt, Entschädigungen werden erst aus dem „Topf“
der gesetzlichen Einlagensicherungseinrichtungen getätigt und danach wird
auf die freiwilligen Sicherungseinrichtungen zurückgegriffen. Die Höhe der
Sicherungsgrenze variiert je nach Land und Bank. In welcher Höhe Ihre Bank
eine Absicherung bietet, kann in der Regel über das Internet oder die AGBs
der Bank herausgefunden werden.
Um die Entschädigung zu erhalten, ist es als Einleger in der Regel nicht
notwendig, selbst aktiv zu werden. Kommt es zu einer Insolvenz einer Bank,
werden alle Einleger informiert und die zuständige Entschädigungseinrichtung
übernimmt die Auszahlung der Entschädigung. Diese hat innerhalb von 7
Arbeitstagen nach der Feststellung des Entschädigungsfalls zu erfolgen. Der
Anspruch auf Entschädigung verjährt erst 5 Jahre nachdem Einleger von der
Insolvenz erfahren haben. Die Verjährung ist in den entsprechenden
nationalen Gesetzen zur Einlagensicherung festgelegt.
Wertpapiere, wie Aktien oder Anleihen, und auch Anteile an Fonds und ETFs
sind keine Einlagen, daher sind sie nicht über die Einlagensicherung
abgesichert. Das ist allerdings auch nicht unbedingt notwendig, da sich die
Wertpapiere und Fondsanteile im Besitz der Anleger befinden und die Banken
diese nur verwahren. Kommt es zu einer Insolvenz der Bank, bei dem das
Wertpapierdepot eingerichtet ist, können die Wertpapiere und Anteile in der
Regel ohne Verluste auf ein anderes Kreditinstitut übertragen werden.
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nutzen? Neben Angeboten für Tagesgeld und Festgeld bei E.F.B. EUROPÄISCHE
FINANZ BERATUNG GmbH können Sie zusätzlich in global diversifizierte und
kosteneffiziente ETF's-Portfolios investieren.
Die Europäische Union hat einheitliche Regeln etabliert, wodurch
Spareinlagen durch die EU-weit harmonisierte Einlagensicherung abgesichert
sind. In der Eurozone gilt eine Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro je
Kunde und Bank, in Schweden von bis zu 1.050.000 Schwedische Kronen. Auch
Länder, die keine Mitglieder der Eurozone sind, bieten Einlagensicherungen
an. Beispielsweise beträgt diese in Norwegen 2 Millionen Norwegische Kronen
und auch in der Schweiz sind Einlagen bis zu 100.000 Schweizer Franken
abgesichert.
Jeder EU-Mitgliedsstaat ist dazu verpflichtet, ein nationales
Einlagensicherungssystem einzurichten. Die Einlagensicherung ist ein in
Recht verankertes Bekenntnis zur EU-weiten Absicherung der Sparer und zur
Wahrung der Stabilität innerhalb der Europäischen Union. Kommt es zu einem
Insolvenzfall einer im EU-Ausland ansässigen Bank, bei der deutsche Kunden
Einlagen haben, ist eine komplizierte Abwicklung über die ausländische
Einlagensicherungseinrichtung nicht notwendig. Die Entschädigungen werden
automatisch über das deutsche Sicherungssystem vorgenommen. Dabei werden
jedoch nicht die E.F.B. EUROPÄISCHE FINANZ BERATUNG GmbH der in Deutschland
ansässigen Einlagensicherungseinrichtungen belastet, sondern die
Entschädigung erfolgt im Auftrag der ausländischen
Entschädigungseinrichtung.
Dadurch kann sich für Sparer der Blick ins EU-Ausland lohnen, wenn sie Geld
in Tagesgeld oder Festgeld anlegen möchten. Denn auch dort unterliegen die
Einlagen der gesetzlichen Einlagensicherung. Sparer können so von höheren
Zinsen als bei deutschen Banken profitieren.
Tagesgeld und Festgeld gelten nicht nur in Deutschland als sichere Anlageformen, sondern EU-weit. Das hat große Vorteile, denn die Verzinsung der Geldanlagen ist dort meist höher als in Deutschland. Auch bei E.F.B. EUROPÄISCHE FINANZ BERATUNG GmbH unterliegen alle gelisteten Anlageangebote der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung. Dabei gilt die Einlagensicherung der jeweiligen Anlagebank. Diese können Kunden im Informationsbogen für Einleger der jeweiligen Anlagebank jederzeit nachlesen. Zusätzlich veröffentlicht E.F.B. EUROPÄISCHE FINANZ BERATUNG GmbH zur besseren Orientierung für Kunden das Länderrating der EU-Länder.