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Einlagensicherung: Sicherheit für Ihre Spareinlagen

Das Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld gehören zu den beliebtesten Geldanlagen in Europa, denn sie bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Grund dafür ist die Einlagensicherung, die eine Rückzahlung der Einlagen bei einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut, im Falle einer Insolvenz ermöglicht. Die Höhe der Einlagensicherung hängt vom Kreditinstitut ab, denn neben der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro gibt es oftmals noch eine freiwillige Einlagensicherung.

Was Einlagensicherung genau bedeutet, wie hoch sie ausfällt und welche Länder der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen, erfahren Sie auf dieser Seite.


Was ist eine Einlagensicherung bei der Bank?

Mit der Einlagensicherung soll sichergestellt werden, dass Kundeneinlagen inklusive Zinserträge bei Banken und Kreditinstituten im Falle einer Zahlungsunfähigkeit bis zu einer bestimmten Höhe zurückgezahlt werden können. Die Einlagensicherung sichert dementsprechend sämtliche Einlagenarten wie Sparbriefe, Sicht-, Termin- und Spareinlagen ab. Dazu zählen unter anderem das Girokonto, Sparbuch, Festgeld und Tagesgeld. Gesetzlich geregelt wird die Einlagensicherung im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Dort ist auch die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung festgelegt. Einlagen bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank sind durch die Einlagensicherung abgesichert.

Es gibt allerdings auch Ausnahmeregelungen. Denn für bestimmte Gegenwerte kann sich die Sicherungsgrenze in Deutschland für 6 Monate nach Einzahlung auf 500.000 Euro erhöhen.

Das gilt zum Beispiel für Beträge aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, Auszahlungen aus Versicherungen oder erhaltene Beträge aufgrund einer Scheidung, dem Renteneintritt oder anderen Lebensereignissen. Liegt der Eingang dieser Zahlungen auf dem Konto länger als 6 Monate zurück, besteht kein Anspruch auf die Entschädigung von 500.000 Euro, sondern lediglich von 100.000 Euro.

Die Sonderfälle, bei der eine Entschädigung von bis zu 500.000 Euro möglich ist, können im Entschädigungsgesetz unter § 8 genau nachgelesen werden. Alle Banken, Kreditinstitute und Einlagensicherungssysteme sowie Entschädigungen im Falle einer Insolvenz werden unter anderem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.


Wann greift die Einlagensicherung?

Geht eine Bank oder ein Kreditinstitut, wie beispielsweise eine Sparkasse, insolvent und kann so die Einlagen der Kunden nicht mehr zurückzahlen, greift die Einlagensicherung. Sie stellt sicher, dass alle Einleger ihr Geld und mögliche Zinserträge mindestens in Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung erhalten. Zu den Einlegern zählen nicht nur Privatpersonen, sondern auch:
○ Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
○ Eingetragene Vereine
○ Stiftungen
○ Kleinere Unternehmen


Welche Einlagensicherungssysteme gibt es bei der gesetzlichen Einlagensicherung?

Um die gesetzliche Einlagensicherung umzusetzen, gibt es in Europa verschiedene gesetzliche Einlagensicherungssysteme:

○ Das französische Einlagensicherungssystem (Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution - FGDR)
○ Das italienische Einlagensicherungssystem (Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi - FITD)
○ Das belgische Einlagensicherungssystem (Fonds de Garantie pour les services financiers)
○ Zudem gibt es die als Einlagensicherungssystem anerkannten Institutssicherungssysteme in verschiedenen Ländern:

Das niederländische Einlagensicherungssystem (Depositogarantiestelsel) Das spanische Einlagensicherungssystem (Fondo de Garantía de Depósitos - FGD)


Ist die Institutssicherung auch eine Einlagensicherung?

In Verbindung mit Genossenschaftsbanken und anderen Finanzinstituten taucht der Begriff Institutssicherung statt Einlagensicherung auf. Die Institutssicherung ist ein Sicherungssystem, das alle Mitglieder vor der Insolvenz bewahren und die Einlagen der Kunden absichern kann. Die institutsbezogenen Sicherungssysteme in verschiedenen europäischen Ländern sind von den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden als Einlagensicherungssysteme anerkannt. Das bedeutet, dass sie Sicherungseinrichtungen im Sinne der jeweiligen Einlagensicherungsgesetze sind. Somit kann die Institutssicherung auch als Einlagensicherung angesehen werden.


Wie hoch ist die Einlagensicherung?

In Deutschland und den Ländern der Eurozone beträgt die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung 100.000 Euro je Kunde und Bank. Schweden sichert dagegen Einlagen in eigener Währung ab. Dort sind Einlagen bis zu 1.050.000 Schwedische Kronen (SEK) abgesichert. Norwegen ist kein Mitglied der EU, bietet aber dennoch eine Einlagensicherung von 2 Millionen Norwegischen Kronen. Je nach Wechselkurs kann die tatsächliche Absicherung in Euro variieren. Aktuell (April 2022) liegt die Einlagensicherung in Schweden bei ca. 101.603 Euro und in Norwegen bei ca. 206.148 Euro. Das ist aktuell das doppelte der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung.

Einige Banken und Kreditinstitute sichern insbesondere in Deutschland die Einlagen ihrer Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus ab. Dazu werden sie Mitglied von freiwilligen Einlagensicherungssystemen. Wie hoch die Einlagensicherung für Einleger dann ist, hängt von der Bank selbst ab. Informationen zur Höhe der Einlagensicherung können jederzeit bei der Bank erfragt oder in den AGBs nachgelesen werden.


Gilt die Einlagensicherung pro Konto oder pro Person?

Die Einlagensicherung gilt nicht pro Konto, sondern pro Person und Bank. Haben Einleger mehrere Konten bei einer Bank, wird das Guthaben aller Konten zusammengezählt und bis maximal zur Höhe der Einlagensicherung entschädigt. Besitzen sie Spareinlagen bei mehreren Banken, profitieren sie von der Einlagensicherung pro Bank.


Was bedeutet die freiwillige Einlagensicherung?

Banken und Kreditinstitute können die Einlagen ihrer Kunden zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung über Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände freiwillig absichern. Dadurch erhöht sich die Summe der Entschädigung, die Einleger im Falle einer Insolvenz ihrer Bank bekommen können. Wie hoch die Einlagensicherung durch die freiwillige Zusatzabsicherung ist, kann jedes Kreditinstitut selbst entscheiden. Es gibt jedoch eine Grenze: Die freiwillige Einlagensicherung sichert maximal 15 Prozent des Eigenkapitals der Bank ab. Bis zum Jahr 2025 soll diese Grenze weiter auf 8,75 Prozent gesenkt werden. Einen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung gibt es bei der freiwilligen Einlagensicherung jedoch nicht.

In der Europäischen Union gibt es verschiedene freiwillige Sicherungseinrichtungen:

○ Über den Einlagensicherungsfonds des französischen Bankenverbandes (FGDR) können Privatbanken die Einlagen ihrer Kunden zusätzlich absichern.
○ Für öffentliche Banken in Spanien steht der Einlagensicherungsfonds des spanischen Bankenverbandes (Fondo de Garantía de Depósitos - FGD) zur freiwilligen Einlagensicherung zur Verfügung.
○ In Italien bietet der Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi (FITD) eine zusätzliche Absicherung der Einlagen.
○ Das belgische Einlagensicherungssystem (Fonds de Garantie pour les services financiers) ermöglicht eine zusätzliche freiwillige Absicherung durch private Banken.


So funktioniert die Einlagensicherung in der Europäischen Union

Die Einlagensicherung in der Europäischen Union ist durch verschiedene Entschädigungseinrichtungen geregelt. Die freiwillige Einlagensicherung greift allerdings erst, wenn der maximale Betrag der gesetzlichen ausgeschöpft wurde. Das heißt, Entschädigungen werden erst aus dem „Topf“ der gesetzlichen Einlagensicherungseinrichtungen getätigt und danach wird auf die freiwilligen Sicherungseinrichtungen zurückgegriffen. Die Höhe der Sicherungsgrenze variiert je nach Land und Bank. In welcher Höhe Ihre Bank eine Absicherung bietet, kann in der Regel über das Internet oder die AGBs der Bank herausgefunden werden.

Um die Entschädigung zu erhalten, ist es als Einleger in der Regel nicht notwendig, selbst aktiv zu werden. Kommt es zu einer Insolvenz einer Bank, werden alle Einleger informiert und die zuständige Entschädigungseinrichtung übernimmt die Auszahlung der Entschädigung. Diese hat innerhalb von 7 Arbeitstagen nach der Feststellung des Entschädigungsfalls zu erfolgen. Der Anspruch auf Entschädigung verjährt erst 5 Jahre nachdem Einleger von der Insolvenz erfahren haben. Die Verjährung ist in den entsprechenden nationalen Gesetzen zur Einlagensicherung festgelegt.


Bezieht sich die deutsche Einlagensicherung auch auf Wertpapiere?

Wertpapiere, wie Aktien oder Anleihen, und auch Anteile an Fonds und ETFs sind keine Einlagen, daher sind sie nicht über die Einlagensicherung abgesichert. Das ist allerdings auch nicht unbedingt notwendig, da sich die Wertpapiere und Fondsanteile im Besitz der Anleger befinden und die Banken diese nur verwahren. Kommt es zu einer Insolvenz der Bank, bei dem das Wertpapierdepot eingerichtet ist, können die Wertpapiere und Anteile in der Regel ohne Verluste auf ein anderes Kreditinstitut übertragen werden.

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Die Einlagensicherung in Europa

Die Europäische Union hat einheitliche Regeln etabliert, wodurch Spareinlagen durch die EU-weit harmonisierte Einlagensicherung abgesichert sind. In der Eurozone gilt eine Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank, in Schweden von bis zu 1.050.000 Schwedische Kronen. Auch Länder, die keine Mitglieder der Eurozone sind, bieten Einlagensicherungen an. Beispielsweise beträgt diese in Norwegen 2 Millionen Norwegische Kronen und auch in der Schweiz sind Einlagen bis zu 100.000 Schweizer Franken abgesichert.

Jeder EU-Mitgliedsstaat ist dazu verpflichtet, ein nationales Einlagensicherungssystem einzurichten. Die Einlagensicherung ist ein in Recht verankertes Bekenntnis zur EU-weiten Absicherung der Sparer und zur Wahrung der Stabilität innerhalb der Europäischen Union. Kommt es zu einem Insolvenzfall einer im EU-Ausland ansässigen Bank, bei der deutsche Kunden Einlagen haben, ist eine komplizierte Abwicklung über die ausländische Einlagensicherungseinrichtung nicht notwendig. Die Entschädigungen werden automatisch über das deutsche Sicherungssystem vorgenommen. Dabei werden jedoch nicht die E.F.B. EUROPÄISCHE FINANZ BERATUNG GmbH der in Deutschland ansässigen Einlagensicherungseinrichtungen belastet, sondern die Entschädigung erfolgt im Auftrag der ausländischen Entschädigungseinrichtung.

Dadurch kann sich für Sparer der Blick ins EU-Ausland lohnen, wenn sie Geld in Tagesgeld oder Festgeld anlegen möchten. Denn auch dort unterliegen die Einlagen der gesetzlichen Einlagensicherung. Sparer können so von höheren Zinsen als bei deutschen Banken profitieren.


Mit E.F.B. EUROPÄISCHE FINANZ BERATUNG GmbH EU-weit Geld anlegen

Tagesgeld und Festgeld gelten nicht nur in Deutschland als sichere Anlageformen, sondern EU-weit. Das hat große Vorteile, denn die Verzinsung der Geldanlagen ist dort meist höher als in Deutschland. Auch bei E.F.B. EUROPÄISCHE FINANZ BERATUNG GmbH unterliegen alle gelisteten Anlageangebote der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung. Dabei gilt die Einlagensicherung der jeweiligen Anlagebank. Diese können Kunden im Informationsbogen für Einleger der jeweiligen Anlagebank jederzeit nachlesen. Zusätzlich veröffentlicht E.F.B. EUROPÄISCHE FINANZ BERATUNG GmbH zur besseren Orientierung für Kunden das Länderrating der EU-Länder.